Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Informationen gemäß der EU-Transparenzverordnung (SFDR)
1. Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance) – kurz ESG –, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten.
Aktueller Status der Integration
Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten oder Finanzanlagen werden Nachhaltigkeitsrisiken aktuell nicht systematisch in den Auswahlprozess einbezogen.
Gründe für die Nichtberücksichtigung
Die Entscheidung, Nachhaltigkeitsrisiken derzeit nicht explizit in die Beratung einzubinden, beruht im Wesentlichen auf folgenden Punkten:
- Datenqualität: Die von den Produktanbietern zur Verfügung gestellten ESG-Informationen sind aktuell noch nicht in einer Tiefe und Vergleichbarkeit verfügbar, die eine fundierte systematische Bewertung ermöglichen würde.
- Regulatorik: Die technischen Standards der EU sind teilweise noch in der Finalisierungsphase, was eine verlässliche Umsetzung erschwert.
Wichtig für dich: Auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin können Produkte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen selbstverständlich jederzeit in die Beratung einbezogen werden.
2. Vergütungspolitik und Nachhaltigkeit
Die Transparenzverordnung fordert zudem Auskunft darüber, ob die Vergütungspolitik mit dem Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.
Neutralität der Vergütung
Meine Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen wird nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken oder Merkmalen der empfohlenen Produkte beeinflusst.
Keine Fehlanreize
Es bestehen keine finanziellen Anreize (wie höhere Courtagen), Produkte mit oder ohne Nachhaltigkeitsfokus bevorzugt zu empfehlen.
Damit stelle ich sicher, dass die Produktempfehlung ungeachtet von ESG-Kriterien erfolgt und allein deine individuellen Bedürfnisse und das Rendite-Risiko-Profil im Vordergrund stehen – es sei denn, du legst explizit Wert auf eine Priorisierung von Nachhaltigkeitskriterien.
3. Zukünftige Entwicklung
Ich beobachte die Marktentwicklung und die Datenlage im Bereich ESG kontinuierlich. Sobald eine verlässliche und für dich vorteilhafte systematische Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken möglich ist, werde ich meine Strategie entsprechend anpassen und an dieser Stelle darüber informieren.