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Frühstartrente: Was Eltern jetzt wissen müssen

Ein Sparschwein mit Euromünzen und ein Kinderrucksack auf dem Küchentisch, daneben ein Tablet mit einer steigenden Kurve

Ab dem sechsten Geburtstag zahlt der Staat jedem Kind in Deutschland 10 € im Monat für die Altersvorsorge, zwölf Jahre lang. Das Geld kommt aber nur dann auf einen Vertrag auf den Namen deines Kindes, wenn du ihn selbst eröffnest. Hier liest du, welche Kinder die Frühstartrente bekommen, welches Depot du brauchst, bis wann du handeln solltest und was mit dem Geld passiert, wenn dein Kind 18 wird.

Frühstartrente: Fakten auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: Frühstartrentengesetz (FrühStRG), vom Bundestag am 16. Oktober 2026 in der Fassung des Finanzausschusses (Drucksache 21/8606) beschlossen; Zustimmung des Bundesrates steht aus, Inkrafttreten geplant zum 1. Januar 2027.
  • Höhe: 10 € je Monat (§ 2 FrühStRG) vom Monat des 6. Geburtstags bis zum Monat vor dem 18. Geburtstag, höchstens 1.440 €; anspruchsberechtigt sind Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG mit erstem Wohnsitz im Inland und Steuer-ID (§ 1 FrühStRG).
  • Begünstigt ist nur ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (§ 1 Abs. 1c AltZertG) auf den Namen des Kindes; auf das Frühstartrentenvermögen dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden; Auszahlung grundsätzlich nicht vor 65.
  • Ohne eigenen Vertrag: kollektive Anlage durch die Deutsche Bundesbank im Sondervermögen „Frühstartrente“ ab 1. Januar 2028 (§§ 21 bis 24 FrühStRG), abrufbar als Startkapital bis zum 35. Geburtstag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betrag: 10 € im Monat, also 120 € im Jahr und höchstens 1.440 € über zwölf Jahre.
  • Start: Gefördert wird zuerst der Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend ab Januar 2026. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen dazu.
  • Vertrag: Das Geld fließt in einen Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen deines Kindes. Den schließt du als Elternteil ab, online und ohne Beratungspflicht.
  • Ohne Vertrag: Der Bund legt das Geld gesammelt in Aktien an. Dein Kind kann es bis zum 35. Geburtstag als Startkapital abrufen.
  • Bindung: Das staatliche Geld bleibt bis zum Rentenalter im Vertrag, ausgezahlt wird grundsätzlich ab 65.

Wo das Gesetz gerade steht

Der Bundestag hat das Frühstartrentengesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, in der Fassung, die der Finanzausschuss zwei Tage vorher noch geändert hatte (Meldung des Bundestages). Weil es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die Frühstartrente für den Jahrgang 2020 wird dann rückwirkend für das Jahr 2026 gezahlt.

Dieser Artikel beschreibt den Stand vom 16. Oktober 2026. Sobald der Bundesrat entschieden hat und die ersten Anbieter Verträge anbieten, aktualisiere ich ihn.

Welche Kinder die Frühstartrente bekommen

Anspruch hat jedes Kind zwischen dem 6. und dem 18. Geburtstag, das mit seinem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist und eine steuerliche Identifikationsnummer hat. Die Steuer-ID bekommt jedes Kind automatisch nach der Geburt oder nach dem Zuzug per Post. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, auch Kinder von Auswanderern und Fachkräften aus dem Ausland sind dabei. Gezahlt wird für volle Monate: ab dem Monat des 6. Geburtstags bis zum Monat vor dem 18. Geburtstag, das sind genau 144 Monate.

Welcher Jahrgang wann einsteigt, hängt vom Geburtsjahr ab:

  • Geboren 2020: Förderung ab 2026, rückwirkend gezahlt, sobald das Gesetz gilt.
  • Geboren 2021: Förderung ab 2027.
  • Geboren ab 2022: Förderung jeweils ab dem Jahr, in dem dein Kind sechs wird.
  • Geboren 2019 oder früher: kein Geld vom Staat. Einen Frühstartrenten-Vertrag kannst du trotzdem abschließen und selbst besparen.

Gerade Familien mit mehreren Kindern trifft die Stichtagsregel hart: Das Kind von 2020 bekommt die vollen 1.440 €, das ein Jahr ältere Geschwisterkind gar nichts.

So kommt das Geld in den Vertrag

Die Frühstartrente wird nicht aufs Girokonto überwiesen. Sie fließt in einen Altersvorsorgevertrag, der auf den Namen deines Kindes läuft. Zugelassen ist dafür nur eine Vertragsform: der Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge nach § 1 Abs. 1c Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, also das einfache Standardprodukt des neuen Altersvorsorgedepots. Anbieten können ihn Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer, sobald ihr Vertrag zertifiziert ist.

Für den Frühstartrenten-Vertrag gelten strengere Kostenregeln als für normale Altersvorsorgeverträge. Auf den Teil, der aus dem staatlichen Geld und seinen Erträgen besteht, darf der Anbieter bis zum Beginn der Auszahlung keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen. Wechselst du später den Anbieter, dürfen weder der alte noch der neue Anbieter für die Übertragung Kosten berechnen. Die laufenden Kosten des Standarddepots sind gesetzlich auf 1 % im Jahr gedeckelt. Der Abschluss geht vollständig online, eine Beratung ist nicht vorgeschrieben.

Den Vertrag schließt du als Elternteil für dein Kind ab. Ab dem 7. Geburtstag kann dein Kind ihn auch selbst unterschreiben, braucht dafür aber eure Zustimmung. Mit dem Abschluss beantragt der Anbieter die Frühstartrente automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, wenn du dem nicht vorher widersprichst. Dafür braucht er die Steuer-ID deines Kindes. Das Geld kommt dann vierteljährlich, jeweils rückwirkend für die vergangenen Monate.

Gefördert wird immer nur ein Vertrag pro Kind. Eröffnen Mutter und Vater getrennt voneinander je ein Depot, bekommt nur der zuerst geschlossene Vertrag das Geld, der zweite wird abgelehnt. Sprecht euch also ab, gerade wenn ihr getrennt lebt.

Kein Vertrag? Dann legt der Staat das Geld an

Eröffnest du keinen Vertrag, verfällt das Geld nicht sofort. Der Bund legt die 10 € im Monat für alle Kinder ohne eigenen Vertrag gesammelt am Kapitalmarkt an. Dafür richtet er zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen „Frühstartrente“ ein, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Der Finanzausschuss hat festgeschrieben, dass dieses Geld ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds fließt. Eine bestimmte Wertentwicklung garantiert der Staat dabei nicht, Verluste gleicht er nicht aus.

Schließt du später doch einen Vertrag ab, oder macht das dein Kind nach seinem 18. Geburtstag selbst, wird der Anteil aus der Sammelanlage samt Erträgen als Startkapital auf den Vertrag überwiesen. Das geht bis zum 35. Geburtstag. Nach dem 18. Geburtstag kommt dafür jeder zertifizierte Altersvorsorgevertrag in Frage, nicht nur das Standarddepot. Was bis zum Ende des Jahres, in dem der Jahrgang 35 wird, nicht abgerufen ist, fließt an den Bundeshaushalt zurück. Vorher sollen die Betroffenen noch einmal informiert werden.

Bis wann du handeln solltest

Entscheidend ist, wann die Meldung des Anbieters bei der Zulagenstelle ankommt. Geht sie spätestens im Kalenderjahr ein, in dem dein Kind sieben wird, bekommt der Vertrag die Frühstartrente rückwirkend ab dem 6. Geburtstag. Kommt sie später, gilt das als später Vertragsschluss. Dann gibt es keine Nachzahlung für die vergangenen Monate. Stattdessen erhält der Vertrag das Startkapital aus der Sammelanlage und danach die laufenden Zahlungen ab dem nächsten Quartal.

Der Anbieter meldet neue Verträge immer gesammelt bis zum Ende des Monats nach dem jeweiligen Quartal. Ein Vertrag, den du im Dezember abschließt, wird also erst Ende Januar gemeldet und landet damit im Folgejahr. Wenn du sichergehen willst, schließt du den Vertrag bis Ende September des Jahres ab, in dem dein Kind sieben wird. Für Kinder des Jahrgangs 2020 heißt das: bis Ende September 2027. Weil die Anbieter 2027 erst ihre Technik aufbauen müssen, dürfen sie die Meldungen aus den ersten drei Quartalen 2027 ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2027 nachreichen.

Ein verpasster Termin ist kein Drama. Das Geld ist in der Sammelanlage ebenfalls in Aktien investiert und geht nicht verloren. Du hast dann nur weniger Einfluss darauf, wie es in den ersten Jahren angelegt wird.

Wusstest du schon?

Ein Kind, das am 1. Januar 2020 geboren ist, hat nach deutschem Recht sein 6. Lebensjahr schon am 31. Dezember 2025 vollendet. Weil die Frühstartrente erst ab 2026 gilt, hätte es einen Monat weniger bekommen als seine Jahrgangskameraden. Der Finanzausschuss hat das korrigiert: Diese Kinder bekommen für Januar 2026 einmalig 10 € mehr.

Selbst dazu einzahlen: was es bringt und was nicht

Eltern, Großeltern oder Paten dürfen zusätzlich bis zu 6.840 € im Jahr in den Vertrag einzahlen. Eine Zulage oder einen Steuerabzug gibt es dafür nicht, weder für dich noch für die Großeltern. Der Vorteil liegt woanders: Die Erträge im Vertrag werden bis zur Auszahlung nicht versteuert. Bei der Auszahlung im Alter ist bei langen Laufzeiten in der Regel nur die Hälfte des Gewinns aus den eigenen Einzahlungen steuerpflichtig. Der Anteil aus der Frühstartrente selbst wird dagegen voll nachgelagert besteuert.

Anders als das staatliche Geld sind eigene Einzahlungen nicht bis zur Rente gesperrt. Sie lassen sich je nach Vertragsbedingungen wieder entnehmen. Hörst du auf einzuzahlen, ruht nur dieser Teil, die Frühstartrente läuft weiter. Nimmst du die Zahlungen wieder auf, endet die Ruhepause automatisch und ohne Kosten.

Bevor du größere Beträge einzahlst, solltest du die Alternativen kennen. Ein Junior-Depot oder eine Kinder-Vorsorge mit fondsgebundener Rentenversicherung lässt dir und deinem Kind mehr Freiheit bei der Frage, wofür das Geld später verwendet wird, etwa für Ausbildung, Führerschein oder die erste Wohnung. Die Frühstartrente ist reine Altersvorsorge. Für die meisten Familien ist es sinnvoll, die 10 € mitzunehmen und den eigenen Sparbetrag bewusst aufzuteilen.

Was aus 10 € im Monat werden kann

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen 5 % Rendite im Jahr nach Kosten: Aus den 1.440 € des Staates werden bis zum 18. Geburtstag rund 1.950 €. Bleibt das Geld ohne weitere Einzahlung bis 65 im Depot, wächst es auf rund 19.400 €. Das ist der Wert vor Steuern und ohne Inflation. In heutiger Kaufkraft, bei 2 % Inflation im Jahr, entspricht das etwa 6.900 €.

Zahlt die Familie zwölf Jahre lang zusätzlich 25 € im Monat ein, also insgesamt 3.600 €, stehen unter denselben Annahmen mit 65 rund 67.700 € im Depot, in heutiger Kaufkraft etwa 24.200 €. Aktienmärkte schwanken, die tatsächliche Rendite kann deutlich niedriger oder höher ausfallen. Die Rechnung zeigt vor allem, wie stark die lange Laufzeit wirkt. Mit dem Zinseszinsrechner kannst du eigene Annahmen durchspielen.

Mit 18: weitersparen oder übertragen

Mit dem 18. Geburtstag enden die staatlichen Zahlungen. Der Vertrag selbst läuft weiter und wird zu einem normalen Altersvorsorgedepot. Ist dein Kind dann förderberechtigt, etwa als Azubi oder Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung, bekommt es auf eigene Beiträge die Grundzulage des Altersvorsorgedepots von bis zu 540 € im Jahr und vor dem 25. Geburtstag einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus. Ein neuer Vertrag ist dafür nicht nötig.

Alternativ kann dein Kind das Frühstartrenten-Vermögen vollständig auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, auch auf ein Produkt mit Garantie. Teilübertragungen sind nicht möglich. An der Bindung ändert sich nichts: Das staatliche Geld und seine Erträge werden grundsätzlich erst ab 65 ausgezahlt, als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85. Sie können nicht beliehen, verkauft oder gepfändet werden.

Umzug ins Ausland und andere Sonderfälle

  • Wegzug aus Deutschland: Die Zahlungen enden mit dem Monat, in dem dein Kind seinen ersten Wohnsitz in Deutschland aufgibt. Das bis dahin angesparte Geld bleibt im Vertrag und wird nicht zurückgefordert.
  • Todesfall vor dem 18. Geburtstag: Das Vermögen im Vertrag ist vererbbar, auch der staatliche Anteil. Eine Rückzahlung an den Staat verlangt das Gesetz in diesem Fall nicht.
  • Keine Steuer-ID: Ohne Identifikationsnummer gibt es keine Frühstartrente. Wird sie nachträglich vergeben, wirkt sie auf die Monate zurück, in denen die übrigen Voraussetzungen vorlagen.

Wie es mit Verträgen in Deutschland weitergeht, wenn deine Familie dauerhaft ins Ausland zieht, beschreibe ich im Artikel für Auswanderer und internationale Fachkräfte.

Wo ich dir als Versicherungsmakler helfe

Für den Frühstartrenten-Vertrag selbst brauchst du mich nicht. Er ist bewusst einfach gehalten, geht online, und auf das staatliche Geld dürfen keine Abschlusskosten erhoben werden. Welches Depot und welche Fonds du dafür wählst, ist eine Anlageentscheidung, zu der ich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO nicht berate.

Mehr bewegen kannst du in deinem eigenen Vertrag. Hast du als Elternteil ein Altersvorsorgedepot und bekommst Kindergeld, gibt es dort bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr. Das ist mehr als doppelt so viel wie die Frühstartrente. Ob ein eigener Vertrag zu dir passt, ob dein alter Riester-Vertrag weiterlaufen oder übertragen werden sollte und wie du die Kinder-Vorsorge mit Absicherungen wie einer Berufsunfähigkeits-Option verbindest, besprechen wir gern gemeinsam. Mehr zum Riester-Wechsel liest du im Artikel Riester kündigen, behalten oder übertragen?

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Lass dich informieren, sobald das Altersvorsorgedepot startet

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Trag deine E-Mail-Adresse ein und ich sage dir Bescheid, wenn es losgeht, mit einem Überblick über die Förderung und die wichtigsten Fristen. Kein Spam, Abmeldung jederzeit. Bis dahin: nutze meine kostenlose Checkliste, um zu prüfen, ob sich ein Wechsel aus Riester für dich lohnt.

Checkliste: Frühstartrente

  • Ist dein Kind 2020 oder später geboren und mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet?
  • Liegt dir die Steuer-ID deines Kindes vor?
  • Ist der Vertrag ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen deines Kindes?
  • Habt ihr als Eltern abgesprochen, wer den Vertrag abschließt, damit es nur einen gibt?
  • Ist der Vertrag bis Ende September des Jahres abgeschlossen, in dem dein Kind sieben wird?
  • Weißt du, ob du selbst die Kinderzulage im eigenen Altersvorsorgedepot nutzen kannst?
Rechtlicher Hinweis: Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO berate ich dich umfassend zur Absicherung und zum Rahmen der staatlichen Förderung (Zulagensystematik, Steuervorteile). Alle Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Aufklärung über die gesetzliche Reform (AVD) und stellen keine Anlageberatung im Sinne des WpHG oder § 34f GewO dar. Eine individuelle Beratung zu spezifischen Wertpapieren, Investmentfonds oder ETFs findet nicht statt. Die endgültigen Produktdetails der Anbieter befinden sich aufgrund des Inkrafttretens 2027 noch in der Abstimmung. Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und werden bei Änderungen aktualisiert.

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